Unsere Gesellschaft befindet sich im stetigen Wandel. Tiefgreifende Strömungen verändern die Welt - zwar langsam, aber grundlegend und langfristig. Aktuell stellen sogenannte Megatrends wie bspw. der strukturelle Wandel sowie die Globalisierung, Digitalisierung und zunehmende Überalterung der Gesellschaft die Arbeitswelt vor neue Herausforderungen.
Dieser Wandel führt zu Veränderungen in der gesamten beruflichen Tätigkeit (Arbeitsaufgabe, ‑mittel, ‑ablauf, ‑organisation und ‑umgebung). Sowohl im beruflichen als auch privaten Umfeld sind die Auswirkungen als Zunahme der psychischen Belastung zu spüren. Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBU Psych) hilft Ihnen dabei, die psychische Belastung frühzeitig zu erkennen und gibt Ihnen die Möglichkeit, negative Folgeerscheinungen individueller Beanspruchung wie bspw. mangelnde Leistungsfähigkeit/-bereitschaft, sinkende Motivation oder aber auch krankheitsbedingte Fehlzeiten abzuschwächen oder gar zu vermeiden.
Die GBU Psych ist trotz gesetzlicher Vorgaben keine Last, wenn Sie den Nutzen und die sich damit öffnenden Möglichkeiten und Chancen verstehen und diese zu Ihrem Vorteil nutzen. Gerne arbeite ich mit Ihnen gemeinsam an einer Umwandlung der gesetzlichen Verpflichtung zu einem Gewinn für Ihr gesamtes Unternehmen.
Gesetzliche Vorgaben spielen durch die starken Sanktionen bei Zuwiderhandlung selbstverständlich auch eine große Rolle. Dennoch sollten sie nicht der einzige, ausschlaggebende Grund für die Durchführung einer GBU Psych sein.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal verdeutlichen, dass sich Erkrankung und Ausfall von Mitarbeitern – unabhängig von den Ursachen der Erkrankung – direkt auf die Leistungsfähigkeit und damit auf die Produktivität und (finanzielle) Wirtschaftlichkeit der Organisation auswirken.
Die psychische Gesundheit beeinflusst alle Kernfunktionen Ihres Unternehmens wie bspw. Personal, Marketing, Controlling oder Produktion. Eine Prävention und Reduktion psychischer Belastung ist damit von essenzieller Bedeutung für jedes Unternehmen, welches dem wachsenden Druck heute, morgen und in Zukunft standhalten will und jederzeit handlungsfähig sein muss.
Maßnahmen wie Präventionskurse oder Psychoedukation eignen sich hervorragend als Gesundheitsprävention. Aber was, wenn man diese mit Aufwand und Kosten plant und dann nimmt keiner daran teil? Das muss nicht sein! Mir ist es persönlich wichtig, Sie ganz individuell zu beraten und für Ihre Organisation passende, wirksame Maßnahmen abzuleiten. Dies kann nur geschehen, wenn wir gemeinsam herausfinden, wo genau der Schuh drückt. Daher ist eine GBU Psych eine unerlässliche Grundlage für jedes BGM.
Und wollen Sie und Ihre Mitarbeiter darüber hinaus nicht auch noch nach getaner Arbeit die Energie für die wichtigen Dinge im Leben haben? Für Ihre Liebsten da sein, Ihren Hobbies nachgehen, Ihre Wünsche und Zukunftspläne in die Tat umsetzen und das ganz unabhängig davon, welchen Job Sie haben und wie alt Sie sind?
In der Arbeits- und Organisationspsychologie wird zwischen den Begriffen "Belastung" und "Beanspruchung" unterschieden. Es handelt sich dabei um ein komplexes psychologisches Konstrukt in welchem beide Begriffe – in Abhängigkeit von den individuellen Eigenschaften eines Menschen – in einer dynamischen Wechselbeziehung zueinanderstehen. Da sich die Beanspruchungsfolgen wieder auf die individuelle Resilienz (Stressresistenz) auswirken und diese wiederum auf die Belastung einwirkt, sollte die präventive Vermeidung von negativen Beanspruchungsfolgen oberste Priorität haben.
Eine GBU Psych ermittelt lediglich das allgemeine psychische Belastungsrisiko durch die vorherrschenden Verhältnisse in Ihrer Organisation, nicht aber die individuelle Beanspruchung jedes einzelnen Mitarbeiters. Sollten Sie Ihren Mitarbeitern zusätzlich die wertschätzende Möglichkeit bieten wollen, ihr eigenes Beanspruchungsniveau herauszufinden und Handlungsempfehlungen zu bekommen, sprechen Sie mich gerne diesbezüglich an.
Der Gesetzgeber hat bereits 2013 auf die Zunahme psychischer Belastungen reagiert und im Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG §3-6) die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psych) für Unternehmen aller Organisationsgrößen verpflichtend verankert.
Der Arbeitgeber ist dazu aufgefordert:
Staatliche Behörden sind damit beauftragt, die Einhaltung dieser Vorschriften regelmäßig zu kontrollieren. Bei Nichteinhaltung drohen nicht nur sehr hohe Geldstrafen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen, da es sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern Gesetzesbruch handelt!
Dem Arbeitgeber ist es gesetzlich gestattet, dieses Projekt von fachkundigen, externen Experten durchführen zu lassen.
Selbstverständlich können Sie die GBU Psych auch selbst durchführen. Den Organisationen fehlt es aber oft an fundiertem, psychologischem Fachwissen, weshalb sie sich eine professionelle Unterstützung wünschen. Ein solches Fachwissen ist u.a. notwendig für:
Als Psychologin und ausgebildete Prozessmanagerin für die GBU Psych können Sie sich bei mir auf eine fachkundige, gesetzes- und prüfsichere Beratung und Durchführung des Projektes verlassen.
Dauer und Umfang einer GBU Psych sind abhängig von der Größe Ihrer Organisation und der zeitlichen Verfügbarkeit Ihrer Mitarbeiter. Im Durchschnitt umfasst eine gut organisierte und strukturierte GBU Psych etwa 10 Wochen, wovon Sie als Management nur rund 2-3 Tage tatsächlichen Arbeitsaufwand haben. Das Projekt gliedert sich in folgende sechs Phasen:
Eine lückenlose Dokumentation sowie transparente und zielgruppengerechte Kommunikation über den gesamten Prozess sind entscheidende Erfolgsfaktoren für die GBU Psych.
Spree BGM
Inh. Antje Streit
Frankfurter Allee 16
10247 Berlin
Kontakt:
+49 (0) 30 84 43 67 20
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